Datenschutz: Mitarbeiter qualifizieren

Mit dem E-Learning-Tool „Grundlagen im Datenschutzrecht nach der DS-GVO“ bietet die AGAD Service GmbH Ihren Kunden ein zeitgemäßes Instrument zur Mitarbeiterschulung. Die E-Learning-Schulung vermittelt Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundlegende Kenntnisse für den kompetenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein personalisiertes Datenschutz-Zertifikat attestiert die erfolgreiche Teilnahme an der Schulung.

Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes zu sensibilisieren und sie im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen. Bei Verstößen gegen diese Unterrichtungspflicht drohen Unternehmen empfindliche Geldbußen. Auch müssen Unternehmen bei einer Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde nachweisen, dass Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, an Schulungen im Datenschutzrecht teilgenommen haben. Die Durchführung von Schulungsmaßnahmen erfordert in der Regel viel Organisations- und Zeitaufwand. Die AGAD Service GmbH nimmt Ihnen diesen Aufwand ab und stellt Ihnen mit einem neuen E-Learning-Tool ein zeitgemäßes Instrument zur Datenschutzschulung zur Verfügung.

Das E-Learning-Modul vermittelt in kurzweiliger Form die Grundlagen im Datenschutzrecht nach der DS-GVO. Alle wichtigen Aspekte zum gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten werden erläutert. Nach jeder Texteinheit wird der Lernerfolg in Form eines Multiple-Choice-Tests überprüft. Bei Bedarf – wenn eine Frage nicht korrekt beantwortet werden konnte – kann die Lerneinheit wiederholt werden. Erst nach Abschluss aller Lerneinheiten und wenn alle Übungsfragen richtig beantwortet wurden, erhält der Nutzer ein Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme an der E-Learning-Schulung bestätigt.

Das E-Learning-Tool erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Mitarbeiterschulung im Datenschutzrecht gemäß Artikel 39 Abs. 1 lit) b DS-GVO. Mit dem Datenschutz-Zertifikat der AGAD Service GmbH können Unternehmen den Nachweis erbringen, dass ihre Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert und geschult sind.

 

Teilnahme

Interessierte Unternehmen können sich für die Nutzung des E-Learning-Angebots bei der AGAD Service GmbH melden. Zur Registrierung benötigen wir von Ihnen eine Liste mit Angabe von Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das Datenschutz-Zertifikat erwerben möchten. Nach erfolgter Registrierung und nach Zahlung der Nutzungsgebühr  (bis 100 Teilnehmer = 10,00 € pro Nutzer; bis 200 Teilnehmer= 8,00 € pro Nutzer; über 200 Teilnehmer = 5,00 € pro Nutzer) übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zum Login-Bereich. Jeder einzelne Teilnehmer erhält ein eigenes Passwort für das E-Learning-Tool. Das Passwort ist nur für den einmaligen Erwerb des Datenschutz-Zertifikats gültig.

Ich bitte um Zusendung der Informationen zur Registrierung

Inhalte der Schulung

  • Was sind personenbezogene Daten?
  • Grundlagen des Datenschutzrechts
  • Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
  • Das Recht auf Vergessenwerden
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten
  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Gesetzliche Pflichten zur Aufbewahrung von Daten
  • Zustimmungsverfahren zur Datenspeicherung
  • Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Einwilligung
  • Rechenschaftspflichten
  • Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Vorteile des E-Learning

  • E-Learning erspart Ihnen viel Zeit. Sie können ohne Organisationsaufwand alle Mitarbeiter schulen.
  • E-Learning ermöglicht flexibles Lernen. Ihre Mitarbeiter entscheiden selbst, wann sie die Schulung absolvieren möchten und an welchem Ort sie die nötige Konzentration dazu aufbringen.
  • Schulungszertifikat inklusive. Der Multiple-Choice-Test garantiert den Lernerfolg. Erst wenn der Mitarbeiter alle Übungsfragen richtig beantwortet hat, erhält er das Datenschutz-Zertifikat.
  • Die Zertifikate dienen Ihnen als Nachweis für die Durchführung einer fachgerechten Mitarbeiterschulung im Datenschutzrecht. So können Sie Ihre Unterweisungspflicht gemäß Artikel 39 der DS-GVO erfüllen und kommen jederzeit Ihrer Transparenzverpflichtung/Dokumentationsverpflichtung aus Art. 5 Abs. 2 DS-GVO nach.